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Geschrieben von Markus Koller
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Montag, 21. August 2006 |
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Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist die Schnittstelle zwischen BR/PR (Betriebsrat- und Personalrat) und den Auszubildenden.
Sie ist die Interessensvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb. Mann kann es mit der Schülervertretung vergleichen nur das Gute daran ist, dass sie weitgehender Rechte hat.
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Geschrieben von Sven Schwerer
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Montag, 28. August 2006 |
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Die Jugend- und
Auszubildendenvertretung hat nach dem Gesetz die besonderen Interessen der
jugendlichen Arbeitnehmer sowie der Azubis unter 25 Jahren gegenüber dem
Betriebsrat (nicht gegenüber dem Arbeitgeber!) wahrzunehmen, damit der
Betriebsrat deren Anliegen in seiner Betriebsratsarbeit angemessen
berücksichtigen kann.
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Geschrieben von Sven Schwerer
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Sonntag, 3. September 2006 |
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Wann kann eine JAV eingerichtet werden?
Habt ihr in eurem Betrieb mindestens 5 Jugendliche die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in der Ausbildung befinden und das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, könnt ihr eine JAV wählen
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Geschrieben von Sven Schwerer
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Montag, 4. September 2006 |
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Anspruch auf Freistellung für JAV-Seminare
nach LPersVG
Die JAV-Mitglieder haben Anspruch darauf, für bestimmte
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freigestellt zu werden (§ 66 Abs. 1 i.
V. m. § 41 Abs. 1 - 3 LPersVG).
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JAV Arbeits- und Wahlhilfen |
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Geschrieben von Sven Schwerer
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Montag, 4. September 2006 |
Die ver.di Jugend hat zur Unterstützung der Arbeit von Jugend- und
Auszubildendenvertretungen Arbeitshilfen und Leitfäden zu verschiedenen
Themen und Gesetzen als Arbeitsmaterial entwickelt.
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