| Tarifpolitik im Überblick |
| Geschrieben von Sven Schwerer | |||||||||||||||||||
| Mittwoch, 6. September 2006 | |||||||||||||||||||
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Wie hoch ist meine Ausbildungsvergütung bzw. mein Gehalt nach der Ausbildung?
Fragen, die sich die meisten Auszubildenden in bzw. Beschäftigten in ihrem Berufsleben mal stellen. Für Gewerkschaftsmitglieder sind diese Fragen meist einfach zu beantworten. Ein Blick in den Tarifvertrag genügt um zu wissen, auf welche Leistungen ich Anspruch habe und welche Regelungen für mich gelten!Gewerkschaften und Unternehmensverbände haben in Deutschland das Recht, Tarifverträge abzuschließen. Diese regeln vor allem:
Ein Recht auf die tarifvertraglich vereinbarten Regelungen hast du nur, wenn du Mitglied der Gewerkschaft bist, die den jeweiligen Tarifvertrag vereinbart hat. Alle anderen haben grundsätzlich erst einmal den Anspruch, welcher gesetzlich geregelt ist.
Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen
im Vergleich (Bsp.: TVAöD-TVV)
Du als ver.di-Mitglied kannst dabei selbst bestimmen, welche Themen in den nächsten Tarifrunden verhandelt werden sollen!
Und nicht nur dass, auch die Frage, wie Verhandlungen genau ablaufen, ob ein Verhandlungsergebnis angenommen wird oder nicht, entscheiden bei ver.di die ehrenamtlichen Mitglieder. Innerhalb der Gewerkschaften gibt es verschiedene Gremien und Arbeitsformen (Workshops, Seminare, etc.), bei denen regelmäßig über Fragen der Tarifpolitik diskutiert wird und auch die einzelnen Verhandlungsrunden vorbereitet werden. Vor Ort finden im Vorfeld Diskussionen statt, um zu klären, welche Forderungen aufgestellt werden sollen. Hierbei kann die Spannweite von „Arbeitszeit-verkürzung“ bis „zusätzlichen Weiterbildungsmöglichkeiten“ reichen. Die Frage der Lohnerhöhungen ist bei diesen Diskussionen nur ein Thema unter vielen. All diese Forderungen werden von den so genannten Tarifkommissionen gesammelt. Dies sind ehrenamtliche Gremien, die verantwortlich sind für das Führen der Verhandlungen, die Entscheidung über die Forderung (aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft), Annahme oder Ablehnung des Verhandlungsergebnisses und die Grundlagenentscheidung über Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen. |
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