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Tarifpolitik im Überblick
Geschrieben von Sven Schwerer   
Mittwoch, 6. September 2006


Tarifpolitik im Überblick

avatar_tarifpolitik

  • Wie viele Tage Urlaub im Jahr habe ich eigentlich?

 


Wie hoch ist meine Ausbildungsvergütung bzw. mein Gehalt nach der Ausbildung? 

  • Wie viele Stunden in der Woche muss ich arbeiten?

 

 

Fragen, die sich die meisten Auszubildenden in bzw. Beschäftigten in ihrem Berufsleben mal stellen.

Für Gewerkschaftsmitglieder sind diese Fragen meist einfach zu beantworten. Ein Blick in den Tarifvertrag genügt um zu wissen, auf welche Leistungen ich Anspruch habe und welche Regelungen für mich gelten!

Gewerkschaften und Unternehmensverbände haben in Deutschland das Recht, Tarifverträge abzuschließen. Diese regeln vor allem:

  • Lohn und Gehalt bzw. Ausbildunsvergütung
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtgelt
  • Übernahme nach der Ausbildung
  • .........

 

 

 

 

Ein Recht auf die tarifvertraglich vereinbarten Regelungen hast du nur, wenn du Mitglied der Gewerkschaft bist, die den jeweiligen Tarifvertrag vereinbart hat. Alle anderen haben grundsätzlich erst einmal den Anspruch, welcher gesetzlich geregelt ist.

Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen
im Vergleich
(Bsp.: TVAöD-TVV)


  Gesetzliche  Regelung Tarifvertragl. Regelung
Ausbildungs-
vergütung
 "Angemessene"  Ausbildungs-
vergütung
(Rechtssprechung = 80% der tarif-
vertraglichen bzw. ortsüblichen Vergütung)

1. Ausbildungsjahr
617,34€
2. Ausbildungsjahr
666,15€
3. Ausbildungsjahr
710,93€
4. Ausbildungsjahr
773,06€

Sonder-
zuwendung
 kein Anspruch  599,54€

Vermögensw.
Leistungen
 kein Anspruch  13,29€ monatl.


Arbeitszeit


Unter 18: 40 Std./Woche
Über 18: 48 Std./Woche
 38,5 Std./Woche

Urlaub
 24 Tage  30 Tage

Du als ver.di-Mitglied kannst dabei selbst bestimmen, welche Themen in den nächsten Tarifrunden verhandelt werden sollen!

Und nicht nur dass, auch die Frage, wie Verhandlungen genau ablaufen, ob ein Verhandlungsergebnis angenommen wird oder nicht, entscheiden bei ver.di die ehrenamtlichen Mitglieder.

Innerhalb der Gewerkschaften gibt es verschiedene Gremien und Arbeitsformen (Workshops, Seminare, etc.), bei denen regelmäßig über Fragen der Tarifpolitik diskutiert wird und auch die einzelnen Verhandlungsrunden vorbereitet werden. Vor Ort finden im Vorfeld Diskussionen statt, um zu klären, welche Forderungen aufgestellt werden sollen. Hierbei kann die Spannweite von „Arbeitszeit-verkürzung“ bis „zusätzlichen Weiterbildungsmöglichkeiten“ reichen.

Die Frage der Lohnerhöhungen ist bei diesen Diskussionen nur ein Thema unter vielen. All diese Forderungen werden von den so genannten Tarifkommissionen gesammelt. Dies sind ehrenamtliche Gremien, die verantwortlich sind für das Führen der Verhandlungen, die Entscheidung über die Forderung (aufgrund der Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft), Annahme oder Ablehnung des Verhandlungsergebnisses und die Grundlagenentscheidung über Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen.
 
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