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Zehn Argumente
Zehn immer wiederkehrende Argumente gegen Tarifverträge - und was die Gewerkschaften dazu sagen
1.
„Tarifverträge sind zu starr und unflexibel. Im Zeitalter von Internet und Globalisierung brauchen wir flexible und individuelle Regelungen."
Es gibt für mehr als 200 Branchen und über 5 000 Firmen Tarifverträge mit ganz unterschiedlichen Regelungen. Sie setzen Mindeststandards, aber sie geben den Betrieben auch viel Gestaltungsspielraum. Zum Beispiel bei der Arbeitszeit, bei leistungsorientierter Bezahlung oder bei Gruppen- oder Projektarbeit.
2.
„Die Tarifverträge müssen stärker Rücksicht auf wirtschaftlich schwache Unternehmen nehmen."
In vielen Tarifverträgen gibt es zu diesem Zweck heute bereits
Öffnungsklauseln. Aber Vorsicht: Nicht jede Unternehmenskrise kann
durch Abweichungen vom Tarifvertrag behoben werden. Und: Allzu viele
Ausnahmen gefährden die Wirkung des Tarifvertrages insgesamt.
3.
„Tarifverträge sind ein veraltetes Regelungsinstrument. Heute kann
jede/r Arbeitnehmer/in die Arbeits- und Einkommensbedingungen selbst
aushandeln."
Das gilt höchstens dann, wenn die Beschäftigten über knappe und
stark gesuchte Spezialqualifikationen verfügen. Auf die Dauer und für
die übergroße Mehrheit der ArbeitnehmerInnen gilt: Gemeinsames
Auftreten und Verhandeln stärkt die Durchsetzungsfähigkeit gegenüber
den Arbeitgebern und verhindert ein Ausspielen der Beschäftigten
gegeneinander.
4.
„Nationale Tarifverträge werden angesichts der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung wirkungslos."
Tatsache ist: Viele transnational aktive Konzerne versuchen,
unterschiedliche Tarifstandards z. B. in den europäischen Ländern für
sich auszunutzen. Um ein grenzüberschreitendes Tarifdumping zu
verhindern, haben die Gewerkschaften deshalb begonnen, ihre
Tarifpolitik in Europa zu koordinieren. In der Metallindustrie gibt es
beispielsweise eine intensive gewerkschaftliche Tarifkooperation
zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden.
5.
„Tarifverträge sollten nicht mehr als Rahmenbedingungen und Empfehlungen enthalten, die Details regeln die Betriebsparteien."
Bereits heute sind die betrieblichen Interessenvertretungen,
Betriebs- und Personalräte, mit der Umsetzung tariflicher
Rahmenregelungen stark gefordert. Die Erfahrung lehrt überdies:
Betriebsräte sind nur begrenzt konflikt- und durchsetzungsfähig. Sie
brauchen auch unabdingbare, verbindliche Tarifstandards. Im Übrigen: In
40 % der Betriebe gibt es keine Betriebräte!
6.
„Tarifverträge sind allenfalls in den alten Industriebranchen noch
sinnvoll. In den modernen Bereichen der „New Economy" von
Informationstechnologie, Multimedia und Internet haben sie keinen
Platz."
Schon heute gelten für viele IT- und Software-Unternehmen
Tarifverträge. Siemens, debis, Infineon, T-Online, Digital Equipment,
IBM, VIAG-Interkom und viele ihrer Konkurrenten sind tarifgebunden. Zu
Recht, denn auch die Beschäftigten in diesem Bereich haben ein
Interesse an verbindlichen Regeln und Mindeststandards für ihre
Arbeits- und Einkommensbedingungen.
7.
„Über kurz oder lang werden die Arbeitgeber durch anhaltende Tarif- und
Verbandsflucht das bisherige Tarifsystem zum Einsturz bringen."
Die Tarifbindung ist in den vergangenen Jahren zweifellos merklich
zurückgegangen. Doch noch immer unterliegen drei Viertel der
westdeutschen und knapp zwei Drittel der ostdeutschen Beschäftigten
geltenden Tarifverträgen. In manchen Fällen sind die Betriebe auch nach
kurzer Zeit in die Tarifbindung zurückgekehrt. Vieles hängt davon ab,
ob die Gewerkschaften auch in Zukunft genügend Mitglieder gewinnen
können, um Tarifverträge durchsetzen zu können.
8.
„Durch ihr beharrliches Festhalten an den überholten Tarifstrukturen
gefährden die Gewerkschaften selbst am meisten die Tarifverträge."
Manches hat sich tatsächlich an der gewerkschaftlichen Tarifpolitik
vorbei entwickelt, so z. B. die Gleitzeit oder auch die Leiharbeit.
Aber die Gewerkschaften haben auch immer wieder selbst Vorschläge für
eine Reform der Tarifverträge gemacht: für moderne Entgeltssysteme, für
Weiterbildungsregeln, für beteiligungsorientierte Arbeitsformen, für
mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten. Längst nicht alles haben sie
durchsetzen können, weil die Arbeitgeber sich dagegen gesperrt haben.
9.
„Die Tarifpolitik sollte einen Beitrag zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland leisten. Gefordert ist
eine moderate Tarifpolitik."
Dieses Rezept, das den Gewerkschaften seit langen Jahren empfohlen
wird, greift zu kurz und ist deshalb falsch. Eine aktive Tarifpolitik,
die mindestens für einen Ausgleich der steigenden Lebenshaltungskosten
und für eine Teilhabe der Beschäftigten am Produktivitätsfortschritt
sorgt, ist auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Sie sorgt für die
notwendige Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und
verhindert eine grenzüberschreitende Lohnkonkurrenz zulasten der
ArbeitnehmerInnen.
10.
„Der alte Gegensatz von ,Kapital und Arbeit' gehört der Vergangenheit
an, die Tarifpolitik sollte sich an gemeinsamen Interessen orientieren."
Die Erfahrung - auch in jüngster Zeit - lehrt: Gerade in der Lohn-
und Tarifpolitik sind die Interessen von Arbeitnehmer/-innen und
Arbeitgebern entgegengesetzt. Gewinninteressen der Unternehmen und
Renditeansprüche der Shareholder schmälern zwangsläufig die
Möglichkeiten der Einkommenserhöhung für die Arbeitnehmer/-innen.
Tarifverträge sind letztlich immer Kompromisse nach kontroversen,
gelegentlich auch von Arbeitskämpfen begleiteten Verhandlungen.
Quelle: http://www.tarifvertrag.de/
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