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Tarifpolitik
Plus: 70 Euro für Azubis im öffentlichen Dienst
Dienstag, 15. April 2008

Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst nähert plus_70euro_inasich dem Ende - ohne Streiks.

Der Druck durch die zahlreichen Warnstreiks in Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat ein deutliches Plus im Geldbeutel der Azubis gebracht. Zwischen 8,7 % und 11,4 %   Erhöhung der Ausbildungsvergütung brachte dies je nach Ausbildungsjahr. Das alles konnten wir nur erreichen, da sich an den Warnstreiks auch viele Auszubildende beteiligt haben. Dafür ein großer Dank.

Leider war der Druck nicht groß genug, um die Übernahme durchzusetzen und die Arbeitszeitverlängerung zu verhindern.

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10 Argumente für Tarifverträge
Freitag, 8. September 2006

 

Zehn Argumente


Zehn immer wiederkehrende Argumente gegen Tarifverträge - und was die Gewerkschaften dazu sagen

1.

„Tarifverträge sind zu starr und unflexibel. Im Zeitalter von Internet und Globalisierung brauchen wir flexible und individuelle Regelungen."

Es gibt für mehr als 200 Branchen und über 5 000 Firmen Tarifverträge mit ganz unterschiedlichen Regelungen. Sie setzen Mindeststandards, aber sie geben den Betrieben auch viel Gestaltungsspielraum. Zum Beispiel bei der Arbeitszeit, bei leistungsorientierter Bezahlung oder bei Gruppen- oder Projektarbeit.

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Tarifpolitik im Überblick
Mittwoch, 6. September 2006


Tarifpolitik im Überblick

avatar_tarifpolitik

  • Wie viele Tage Urlaub im Jahr habe ich eigentlich?

 


Wie hoch ist meine Ausbildungsvergütung bzw. mein Gehalt nach der Ausbildung? 

  • Wie viele Stunden in der Woche muss ich arbeiten?

 

 

Fragen, die sich die meisten Auszubildenden in bzw. Beschäftigten in ihrem Berufsleben mal stellen.

Für Gewerkschaftsmitglieder sind diese Fragen meist einfach zu beantworten. Ein Blick in den Tarifvertrag genügt um zu wissen, auf welche Leistungen ich Anspruch habe und welche Regelungen für mich gelten!

Gewerkschaften und Unternehmensverbände haben in Deutschland das Recht, Tarifverträge abzuschließen. Diese regeln vor allem:

  • Lohn und Gehalt bzw. Ausbildunsvergütung
  • Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtgelt
  • Übernahme nach der Ausbildung
  • .........

 

 

 

 

Ein Recht auf die tarifvertraglich vereinbarten Regelungen hast du nur, wenn du Mitglied der Gewerkschaft bist, die den jeweiligen Tarifvertrag vereinbart hat. Alle anderen haben grundsätzlich erst einmal den Anspruch, welcher gesetzlich geregelt ist.

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