| Dein Recht auf Bildung!!! |
| Montag, 4. September 2006 | |
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Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz
In der Ausbildung: Für die in Rheinland-Pfalz zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gilt das Bildungsfreistellungsgesetz mit der Maßgabe, dass sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung während der gesamten Berufsausbildung auf drei Arbeitstage zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung beläuft, wenn dadurch das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Die drei Tage können aber erst nach Ablauf von 12 Monaten nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses in Anspruch genommen werden. Klartext: Ab dem 2. Ausbildungsjahr hast du Anspruch auf 3 Tage Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
Nach der Ausbildung:
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich auf zehn Arbeitstage für jeden Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Für nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit während der Bildungsfreistellung bleibt der Anspruch bestehen.
Wie beantrage ich Freistellung nach dem
BFG?
Mindestens 6 Wochen vor dem Seminar, welches nach Bildungsfreistellung anerkannt ist, muss die Freistellung beim Arbeitgeber beantragt werden. Die JAV der Personal-oder Betriebsrat sind dir bei der Beantragung sicher behilflich.
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